„Neue“ Preise für Leistungen, die gegenüber den ursprünglichen Vertragspreisen geändertwerden, können und sollen bei
bestimmten Gegebenheiten von den letzteren abgeleitet werden. Wie weit die Anbindungan diese zu gehen habe, wird diskutiert.
Im vorliegenden Beitrag wird der Versuch unternommen, die neuen Preise sehr streng an das Preisniveau des Vertrages (zwingend)
zu binden, wodurch ggf. langwierige Verhandlungen, Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern und unfaire Ergebnisse vermieden werden
können. Eine Anregung zu einer fachlichen Diskussion.