Das Thema der Gemeinkosten befasst die Lehrstühle der Baubetriebsinstitute
der Technischen Universitäten seit Jahrzehnten und die Diskussion
wird bereichert durch spannende Judikatur sowie Ausführungen von
Baujuristen. Die Ursache all dieser Diskussionsbeiträge liegt in dem allzu
kontrovers und teilweise diametral angesehenen Ansatz zur Abgeltung
von Gemeinkosten bei Änderungen vom tatsächlich angebotenen Leistungsumfang.
Im Tagungsband wird die sehr differenzierte Vorgehensweise von Heegemann
dargelegt, Er vertritt den Ansatz, dass eine grundsätzliche Vergütung
von Gemeinkosten bei Behinderungen nicht erfolgen kann, ohne
dass etwaige zusätzliche Erlöse anderer Baustellen oder beim selben
Projekt berücksichtigt werden.
Die rechtliche Betrachtung von Karasek analysiert und strukturiert aus
rechtlicher Sicht die Forderungen von Gemeinkosten bei gestörten Bauabläufen.
Auch er kommt zu dem Schluss, dass eine differenzierte Sicht
bei der Anrechnung von anderweitigen Erlösen richtig erscheint, jedoch
sieht er den Auftraggeber in der Position des Nachweispflichtigen in einer
sehr schwierigen Rolle.
Fischer geht in seinem Beitrag auf die semantische Bedeutung und die
Rolle der Kalkulationsnorm ÖNORM B 2061 ein. Er zeigt auch die Entwicklung
der Geschäftsgemeinkosten auf und belegt dies mit der Entwicklung
der darin enthaltenen umgelegten Sozialkosten. Fischer deutet
auch an, dass gerade mit der Einführung von BIM die derzeitigen Kalkulationsverfahren
überdacht werden sollten und appelliert an die österreichische
Fachcommunity, das strikte Festhalten an der ÖNORM B 2061
mit ihren Kalkulationsformblättern zu überdenken.
Kurbos beschäftigt sich mit der Frage der Spekulation mit den Gemeinkosten.
Ein illustrer Beitrag mit all seinen Spitzfindigkeiten in der Kalkulation,
Kostenfunktionen aber auch dem Bundesvergabegesetz. Ein wahrer
Kurbos, ohne den ein solcher Tagungsband kaum bestehen kann.
Lechner erläutert in einem Beitrag die leider noch nicht gängige Praxis
der Kalkulation von Ingenieur- resp. Architekturbüros. In Analogie zu den
üblichen K3-Kalkualtionsblättern der ÖNORM B 2061 erstellt er solche
Kalkulationshilfen für die einzelnen Mitarbeiter von Planungsbüros. Eine
wertvolle Hilfe, um insbesondere auch den Ausweis und die Legitimation
von Gemeinkosten in diesem Segment lukrieren zu können.