Anfang März 2020 wurde die Covid-19-Pandemie zu einer existentiellen Bedrohung für die Wirtschaft. Betriebe und öffentliche Einrichtungen wurden geschlossen. In Österreich haben sich die Sozialpartner kurzfristig auf eine Lösung für den Bau geeinigt, der ein Weiterarbeiten unter Auflagen vorsah. Die rechtlichen, baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Konsequenzen wurden in der Folge erst sichtbar. Dennoch werfen die Pandemie und der Umgang damit im operativen Geschäft immer wieder Fragen auf. Der vorliegende Tagungsband der online-Veranstaltung Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar beantwortet diese.
So wird vom Verfassungsrichter Christoph Herbst die Frage erörtert, in wieweit das Auftreten der Covid-19-Pandemie als höhere Gewalt zu qualifizieren ist.
Wolfgang Wiesner stellt den ÖBV-Merkblatt zum Umgang mit den bauwirtschaftlichen Themen vor und demonstriert daran einen kooperativen Umgang der Vertragspartner zum Umgang mit Covid auf den Baustellen.
Einen Überblick über die Problematik der Baustellen unter Covid gibt der Beitrag von Florian Müller, Detlef Heck, Martin Schiefer, Markus Allram und Philip Albrecht. Sie beschreiben die Pandemie in ihrer Entstehung, die Wirren des März 2020 sowie die baubetrieblichen Folgen. Weiters gehen sie auf neue Bauverträge unter Berücksichtigung von Covid 19 ein.
Ein wesentliches Problem stellen Produktivitätsverluste durch das Tragen von Schutzmasken dar. Dieser bislang wenig untersuchte Bereich wird im vorliegenden Tagungsband vom Sportmediziner Peter Hofmann erörtert, der den Stand der Forschung auf die Baubranche überträgt.
Gerade bauwirtschaftliche Modelle erleben in der Zeit der gestörten Bauabläufe eine Renaissance. Dieter Schlagbauer und Detlef Heck analysieren nur anhand der Mehrstunden sowie der veränderten Partiegrößen die bestehenden Modelle und beschreiben deren Unzulänglichkeit in Bezug auf einen adäquaten Einsatz.
Der Tagungsband soll einen rechtlichen, baurechtlichen sowie baubetrieblichen Überblick und pointierte Aussagen zum Thema „Covid und die Bauwirtschaft“ darlegen. Er unterliegt naturgemäß dem Diktat der aktuellen Verordnungen, nach denen die Baustellen derzeit betrieben werden. Dennoch können hier Anhaltspunkte gegeben werden, wie die derzeitige Situation einzuschätzen ist.