Vorwort
Die Abwicklung von Bauvorhaben ist gekennzeichnet durch die
Möglichkeit, dass der Besteller auch während der Bauausführung
Änderungen der Bestellung vornehmen kann. Die Frage, ob und wenn ja, wie
weit solche Änderungen möglich sind, ist eine der Kernfragen, die sich
das 8. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar stellt. Gerade die
Frage, ob die Anordnungen zur Bauzeit auch zum Anordnungsrecht gehören,
stellt eine strittige rechtliche Fragestellung dar.
Aufgrund der
kontroversiellen Diskussionen zum Anordnungsrecht möchten wir damit
erneut ein Thema aufgreifen, welches zudem eine hohe parktische Relevanz
besitzt. Auch wenn die Folgen der AG-seitigen Anordnungen in monetärer
und zeitlicher Hinsicht gerade in der Praxis häufig unsystematisch
abgewickelt werden, empfiehlt sich – nicht nur aus universitärer
Sichtweise – eine systematische Aufarbeitung. Aus diesem Grund haben wir
Baujuristen und Baubetriebler, Vertreter der Auftraggeber und
Auftragnehmer gebeten, ihre Sichtweise darzulegen.